Die auf der Website zum Verkauf stehenden Lizenzen sind alle gebraucht und weggeworfen, deshalb sind die Kosten immer wettbewerbsfähig.
Eine Software soll verwendet werden, wenn sie von eingestellt wird einem Vorbesitzer und unter dem C.E. wieder auf den Markt gebracht. C-128/2011. Im Allgemeinen stammt diese Software von Unternehmen, die ihre Systeme geändert oder bestehende aktualisiert haben oder die Software auf Lager gekauft haben, um die überschüssige Software später wieder auf den Markt zu bringen. Diese Produkte sind so gut wie neu, weshalb sich der Kauf lohnt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 3. Juli 2012 entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Programmen legitim und zulässig ist, auch wenn es sich um online übertragene Software handelt.
" Gegen Entgelt schließen Sie mit dem Nutzer einen Nutzungsvertrag ab, durch die der Nutzer selbst das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dieser Kopie erwirbt, hat der Urheberrechtsinhaber die Kopie an den Nutzer verkauft und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht . "
Hier ist der Link der Pressemitteilung 94/12 zur Begründung des Urteils im Rechtsstreit C-128/2011.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094it.pdf